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Antrag

Apr. 17, 2018

Rechtssicherheit im internationalen Investitionsschutz.

Investitionsschutz ist kein Sonderrecht, sondern integraler Teil des Eigentumsrechts. Das weltweit erste Investitionsschutzabkommen wurde 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan abgeschlossen. In den folgenden Jahrzehnten hat Deutschland mit 128 weiteren Ländern bilaterale Investitionschutzabkommen abgeschlossen. Davon enthalten 86 außergerichtliche Staat-Investor-Schiedsverfahren. Weltweit sind derzeit rund 2500 bilaterale Investitionschutzabkommen in Kraft. Dazu kommen rund 300 multilaterale Verträge, die Investorenschutzklauseln enthalten. Diese Abkommen einschließlich außergerichtlicher Schiedsverfahren sind also weltweit anerkannt und etabliert.


Ziel dieser Verträge ist es, international ein Höchstmaß von Rechtssicherheit für Investitionen zu erreichen. Der Deutsche Bundestag begrüßt dieses Ziel grundsätzlich, weil er internationale Direktinvestitionen als wichtigen Baustein für die Steigerung weltweiten Wohlstands betrachtet. Gerade für die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft sind Auslandsinvestitionen eine wichtige Voraussetzung nicht nur für den Güterhandel, sondern vor allem für den Handel mit Dienstleistungen. Freihandel und Investitionsschutz gehören also zusammen. Die bisherigen jahrzehntelangen Erfahrungen machen deutlich, dass sich Investitionsschutzverträge zum Schutz deutscher Unternehmen im Ausland bewährt haben. Gerade auch mittelständischen Unternehmen wird durch diese Verträge im Streitfall ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu einer unbefangenen Schiedsinstanz eröffnet. Nach einer Studie der OECD (www.oecd.org/investment/investment-policy/WP-2012_3.pdf) werden mehr als 20 Prozent aller Schiedsverfahren von kleinen Investoren, bzw. Einzelpersonen angestrengt, lediglich 8 Prozent der Fälle stammen von den 100 größten multinationalen Unternehmen. Das Recht, unabhängige Schiedsrichter einschalten zu können, statt vor einem möglicherweise befangenen nationalen Gericht klagen zu müssen, betrachtet der Deutsche Bundestag als völkerrechtliche Errungenschaft. Ein Verzicht darauf würde auch die Rechte von deutschen Unternehmen im Ausland beschneiden.



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