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Antrag

März 12, 2019

Stromsteuer senken - Bürger entlasten.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 können Verbraucher ihren Stromanbieter frei wählen. Diese Reform sollte unter anderem zu einer Senkung der Strompreise führen. Im Zuge der ökologischen Steuerreform wurde dann aber im April 1999 die Stromsteuer eingeführt, um den elektrischen Strom teurer zu machen. So sollten Energieeinsparungen angereizt sowie energiesparende und ressourcenschonende Produkte und Produktionsverfahren entwickelt werden. Mit den Einnahmen aus der Stromsteuer sollte außerdem der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert werden. Hinzu kamen in den Folgejahren steigende Abgaben und Umlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auf diese Weise sorgten politische Entscheidungen für einen Anstieg der Energiepreise in Deutschland.


Mittlerweile besteht der Strompreis in Deutschland zu 54 Prozent aus Steuern, Abgaben und Umlagen. Davon macht alleine die Stromsteuer 7 Prozent aus. In knapp 20 Jahren ist Strom für private Haushalte um rund 70 Prozent teurer geworden. Die staatlich verursachten Abgaben haben sich seit 1998 nahezu vervierfacht. Stagnierte der Strompreis in den letzten Jahren auf einem europäischen Höchstniveau, rechnet die Energiewirtschaft für 2019 mit einem erneuten Anstieg. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4000 kWh fallen zukünftig etwa 55 Euro mehr im Jahr an. Damit bezahlt dieser Haushalt heutzutage rund 455 Euro mehr für seine jährliche Stromrechnung als noch 1998. Ein zusätzlicher deutlicher Anstieg der Strompreise in den kommenden Jahren ist durch den geplanten vor-zeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung zu erwarten. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher stellen die hohen Stromkosten eine enorme finanzielle Belastung dar. Da Strom ein existenznotwendiges Gut ist, sind hohe Strompreise für viele Menschen in Deutschland in besonderem Maße auch eine soziale Frage.


Die Stromsteuer entfaltet entgegen ihrem ursprünglichen Zweck weder eine ökologische Lenkungswirkung noch ist sie dazu geeignet, Löcher in der Rentenkasse zu stopfen. Durch die hohe Belastung des Strompreises wird vielmehr der dringend notwendige Fortschritt bei Technologien und Verfahren, wie etwa im Falle der Sektorenkopplung, behindert. Da die Europäische Union einen Mindestsatz für die Stromsteuer vor-gibt, kann sie auf nationaler Ebene aktuell nicht gänzlich abgeschafft werden. Private Haushalte in Deutschland zahlen allerdings mehr als das 20-fache dieses EU-Mindestsatzes.



Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Die Stromsteuer wird ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt, soweit die steigenden Einnahmen aus dem Emissionshandel, insbesondere aufgrund der Ausweitung auf die Sektoren Verkehr und Wärme, gegeben sind.

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