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Kleine Anfrage: Auswirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels und der geplanten Senkung der EEG-Umlage auf die deutsche Industrie

Apr. 03, 2020

Im Dezember 2019 wurde das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) verabschiedet. Mit dem BEHG wird eine nationale Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, indem die Inverkehrbringer von Brennstoffen ab 2021 zu einer Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet werden. Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel für eine Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Sie sollte ursprünglich 2021 um 0,25, 2022 um 0,5 und 2023 um 0,625 Cent/kWh gesenkt werden. Noch vor Inkrafttreten des BEHG wurde im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eine Erhöhung der Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 vereinbart. Gleichzeitig sollen die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten vollständig zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden (vgl. Pressemitteilung des Bundesrat vom 18.12.2019: „Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket“). Während die geplanten Änderungen im BEHG bereits als Referentenentwurf des BMU veröffentlicht wurde, liegt die geplante rechtliche Umsetzung der Senkung der EEG-Umlage bislang nicht vor. Die vorgesehene Senkung der EEG-Umlage könnte nach Ansicht der Fragesteller allerdings dazu führen, dass diese sich für einen bestimmten Teil der energieintensiven Industrie in Deutschland letztendlich wirtschaftlich negativ auswirkt. Betroffen sein könnten Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitieren. Die Regelung entlastet diejenigen energieintensiven Betriebe von der Umlage, die im internationalen Wettbewerb stehen. Ob ein Unternehmen Anspruch auf die Besondere Ausgleichsregelung hat, hängt von seiner Stromkostenintensität ab. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung der letzten drei Jahre. 2019 fielen rund 2000 Unternehmen in die Besondere Ausgleichsregelung (vgl. energate Messenger vom 03.02.2020: „Unternehmen drohen Mehrkosten durch Senkung der EEG-Umlage“).Nun könnte die Absenkung der EEG-Umlage aus dem BEHG dazu führen, dass die Stromkostenintensität dieser Unternehmen sinkt und sie unter den für die Beanspruchung der  Besonderen Ausgleichsregelung nötigen Schwellenwert fallen. Ihre Privilegierung könnte dadurch also verloren gehen. So könnte sich die als Entlastung der Verbraucher gedachte Senkung der EEG-Umlage nach Ansicht der Fragesteller in ihr Gegenteil verkehren und zu einer Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriebetriebe werden

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