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Kleine Anfrage: Pläne der Bundesregierung zu einem nationalen Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Okt. 15, 2020

In ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vereinbarten CDU, CSU und SPD: „Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“Am 14. Juli 2020 gab das für den NAP federführend Auswärtige Amt bekannt, eine erste Ergebnisindikation bekannt: „Zentrales Erhebungsergebnis ist, dass zum Zeitpunkt der Erhebung 2020 deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert haben.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/aussenwirtschaft/wirtschaft-und-menschenrechte/monitoring-nap/2124010) Die Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), haben am 14. Juli 2020 eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung angekündigt. (https://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/juli/200714_pm_21_Bundesminister-Heil-und-Mueller_Jetzt-greift-der-Koalitionsvertrag-fuer-ein-Lieferketten-Gesetz_Ziel-ist-ein-Abschluss-noch-in-dieser-Legislaturperiode/index.html) Erste Eckpunkte liegen jedoch bereits vor. (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-heil-und-mueller-entschaerfen-die-haftungsregeln-fuer-unternehmen/25947310.html?ticket=ST-548452-DQKQfoNJVu0Z9FwejpYY-ap4). Die Bundesregierung hatte außerdem angekündigt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen europäischen Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten vorantreiben zu wollen, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert. Die EU-Kommission plant eine Gesetzesinitiative für das erste Quartal 2021. In dieser Angelegenheit ist der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments federführend.



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