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Kleine Anfrage: Strategie der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie

Jan. 29, 2020

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 wurde die Grundlage für eine Heranführung der erneuerbaren Energien an Markt und Wettbewerb geschaffen. Seitdem wird die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen marktwirtschaftlich ermittelt. Schon 2018 gaben Betreiber erste Null-Cent-Gebote für Windparks auf See ab und verzichteten damit erstmals gänzlich auf garantierte Einspeise-vergütungen. Investitionen in Offshore-Wind-Projekte werden insgesamt immer wirtschaftlicher. Im Vergleich zur Windkraft an Land sind die Stromgestehungskosten für Offshore-Wind heutzutage etwa gleich (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/stromproduktion-offshore-windparks-werden-die-energiewelt-nachhaltig-veraendern-/25153420.html?ticket=ST-40819036-pTe0WCiF2ppW9BEHyXuO-ap6 ). Ein großer Vorteil liegt im zur Verfügung stehenden Flächenpotenzial von Nord- und Ostsee. Gerade in Zeiten, in denen Windenergie an Land nach Ansicht der Fragesteller aufgrund von Akzeptanzproblemen und Abstandsregelungen nahezu zum Erliegen gekommen ist, kommt der Offshore-Windkraft eine besondere Rolle beim weiteren Ausbau erneuerbarer Energien zu. Ein weiterer Vorteil ist die höhere Energieausbeute, da Windgeschwindigkeit und Windbeständigkeit auf See in der Regel deutlich höher sind als an Land. Die Bundesregierung hat bisher lediglich angekündigt, den Ausbaudeckel für Offshore-Windenergie von 15 auf 20 Gigawatt (GW) anheben zu wollen. Aus Sicht der Fragesteller bietet die Offshore-Windkraft jedoch deutlich mehr Potenzial für die deutsche und europäische Energiepolitik. Einer Nordsee-Energiekooperation, die seit Jahresbeginn mit deutscher Präsidentschaft geführt wird, sollten aus Sicht der Fragesteller weitere energiepolitische Kooperationen im EU-Energiebinnenmarkt folgen


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