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Kleine Anfrage: Vorkehrungen in der Gesundheitsversorgung für künftige Krisen

Okt. 06, 2020

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat kein Ereignis die Bundesrepublik Deutschland und seine Bürger so sehr beeinträchtigt und herausgefordert wie die Corona-Pandemie. Weltweit sind derzeit etwa 6,3 Millionen Menschen registriert, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, über 380 000 Menschen sind daran gestorben. Die Dunkelziffern dürften weit darüber liegen. Das Welternährungsprogramm fürchtet, dass die Zahl hungernder Menschen infolge der Corona-Krise bis Ende 2020 um 130 Millionen zunehmen könnte. Der Internationalen Währungsfonds schätzt, dass sich die ökonomischen Einbußen in 2020 und 2021 weltweit auf etwa 9 Billionen Dollar belaufen werden. Nach aktuellen Schätzungen wird Deutschland sein Wachstum von Ende 2019 erst Anfang 2022 wieder erreichen – wenn sich die Wirtschaft wieder zunehmend öffnen kann, das heißt keine weiteren Corona-Wellen den Handel auf globalem Niveau beeinträchtigen. Die in Deutschland aufgelegten Corona-Hilfen, unter anderem zur Absicherung von Arbeitsplätzen und als Schutzschirme für Gebietskörperschaften und Wirtschaftsbranchen, könnten laut Deutscher Bank ein Volumen von bis zu 1,9 Billionen Euro erreichen (https://www.swp-berlin.org/publikation/die-krisen-nach-corona/; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-06-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=30). Auch wenn Deutschland nach aktuellem Stand im internationalen Vergleich gut mit den Auswirkungen der Krise zurechtgekommen ist, so war man dennoch nicht ausreichend auf eine solche Pandemie vorbereitet. Als Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten Monate fordert die Ärzteschaft in Deutschland eine schnelle Verbesserung der Krisenmechanismen und Vorkehrungen für einen möglichen neuen Anstieg der Corona-Infektionen. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hält in diesem Zusammenhang eine engere europäische Vernetzung und Abstimmung für notwendig. Das gelte für Meldestrukturen, technische Plattformen von Corona-Apps, Vorräte an Schutzausrüstung sowie das Entwickeln von Medikamenten und Impfstoffen (https://www.bundesaerztekammer.de/presse/pressemitteilungen/news-detail/reinhardt-zeit-fuer-verbesserungen-nutzen/)



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