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Antrag

Juni 30, 2020

Langfristige Stromlieferverträge für den ungeförderten Zubau und Betrieb von erneuerbaren Energien nutzen.

Erneuerbare Energien standen 2019 für einen Anteil von 43 Prozent am deutschen Bruttostromverbrauch. Der weitere Ausbau ist jedoch zuletzt ins Stocken geraten. Der Bau neuer Windenergieanlagen an Land ist, v.a. aufgrund langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren, sogar nahezu zum Erliegen gekommen. Gleichzeitig fallen ab 2021 die ersten Anlagen aus der zwanzigjährigen Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Da ein Weiterbetrieb ohne staatliche Förderung für viele Betreiber unwirtschaftlich ist, droht sogar ein Netto-Rückgang der Erzeugungskapazitäten. Allein zwischen 2021 und 2030 fallen Anlagen mit einer Leistung von über 51,6 Gigawatt aus der EEG-Förderung. Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs zu steigern und bis 2050 vollständige Klimaneutralität in allen Sektoren zu erreichen, erscheint somit nicht realistisch. Für post-EEG-Anlagen müssen Lösungen gefunden werden, die einen Weiterbetrieb jenseits staatlicher Förderung wirtschaftlich ermöglichen. Gleichzeitig gilt es für neue Anlagen, zunehmend einen Finanzierungsrahmen ohne EEG-Förderung zu gestalten. Die enorme Kostendegression z.B. bei der Photovoltaik bei gleichzeitig rückgängiger fossiler Stromerzeugung bietet die Chance für einen zunehmend nachfragegetriebenen Zubau jenseits der Dauersubventionen nach dem EEG.

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