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Pressemitteilung

März 07, 2024

Weeser zum Entwurf eines Demokratiefördergesetzes: So nicht zustimmungsfähig - Verfassungstreue muss Grundlage sein

Die heimische Bundestagsabgeordnete Sandra Weeser (FDP) bezieht Stellung zur Diskussion um den Entwurf zum Demokratiefördergesetz:

"Als Freie Demokratin setze ich mich für eine freiheitliche Gesellschaft ein, in der das Grundgesetz als Grundlage unseres Zusammenlebens, wehrhaft gegen Angriffe von Demokratie- und Verfassungsfeinden verteidigt werden kann. Denn seit nun fast 75 Jahren sichert dieses Grundgesetz uns Bürgerinnen und Bürgern den freiheitlichen, pluralistischen Rechtsstaat in Deutschland. Selbstverständlich ist die Förderung von demokratiefördernden Projekten, Vereinen und Organisationen, die sich für die Stärkung der Demokratie und die Schutz gegen Verfassungsfeinde einsetzen, ein wichtiges zivilgesellschaftliches Interesse. Es ist die Aufgabe eines freiheitlichen Rechtsstaates, die Würde und Rechte der Menschen zu schützen und nicht mittels Gesetz und Geld eine genehme Öffentlichkeit herzustellen.

Der bisher vorliegende Gesetzesentwurf ist für die Freien Demokraten nicht zustimmungsfähig. In der aktuellen Form gewährleistet er keinen verfassungstreuen und pluralistischen Rahmen. Meine Kollegin Linda Teuteberg hat es richtig festgestellt: "Gegen Antidemokraten zu sein, macht einen noch nicht selbst zum Demokraten." Die Verfassungstreue und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung muss Grundlage möglicher Förderungen im Rahmen des Demokratiefördergesetzes sein. Weiterhin sollte das Gesetz auch keinesfalls als „Blankoermächtigung“ verstanden werden, um Geld nach Gutdünken der jeweiligen Bundesregierung auszureichen. Vor der Verabschiedung des Gesetzes gilt es deshalb auch zu beachten, dass die Voraussetzungen der Förderung für Institutionen und Organisationen ausreichend im parlamentarischen Verfahren präzisiert werden. Zusätzlich muss der Gleichbehandlungsgrundsatz für zivilgesellschaftliche Organisationen gesichert und gestärkt werden und die finanzielle Förderung nach Recht des Haushaltsgesetzgebers gewahrt bleiben", betont Sandra Weeser.

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